AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sprungbrett Digitalagentur
§ 1 GELTUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die geschäftliche Zusammenarbeit zwischen der Digitalagentur Sprungbrett, ansässig in Entenweg 1, 78224 Singen, und ihren Kunden. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung oder des Vertragsschlusses. Kundenbedingungen werden nur anerkannt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Individuelle Absprachen mit Kunden haben Vorrang.
§ 2 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
(1) Zwischen Sprungbrett und den Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Singen, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 VERTRAGSSCHLUSS, LIEFERUNG UND LEISTUNG
(1) Ein Vertrag wird mit der Annahme einer Kundenbestellung durch Sprungbrett wirksam. Angezeigte Preise im Online-Shop sind keine verbindlichen Angebote. Vor Abgabe der Bestellung können Eingaben kontinuierlich korrigiert werden. Alle Eingaben werden vor Abgabe erneut bestätigt. Sprungbrett akzeptiert das Angebot innerhalb von zwei Tagen per Auftragsbestätigung, die auch per E-Mail erfolgt.
(2) Mit der Auftragsbestätigung übersendet der Verkäufer dem Kunden den Vertragstext sowie diese AGB und Widerrufsinformationen.
(3) Die Lieferung erfolgt an die angegebene Adresse, wobei das Risiko auf den Kunden übergeht, sobald die Ware übergeben wird. Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wird ein fester Termin zugesagt. Dies gilt nicht bei Verträgen mit einem Unternehmer.
(4) Sprungbrett darf Teilaufträge an Dritte vergeben, bleibt aber Gläubiger der Vergütung.
(5) Bei unvorhersehbaren Lieferverzögerungen (z.B. höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen) über sechs Wochen, die Sprungbrett nicht zu vertreten hat, kann vom Vertrag zurückgetreten werden.
(6) Bei Annahmeverzug kann Sprungbrett einen neuen Termin festlegen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei Nichtabnahme kann ein Schadenersatz von 15 % der Vergütung gefordert werden.
(7) Änderungen oder Abbrüche von Aufträgen durch den Kunden führen zur Kostenübernahme und Haftungsfreistellung von Sprungbrett.
§ 4 NUTZUNGSRECHTE
Mit vollständiger Zahlung erwirbt der Kunde die Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen im Rahmen des deutschen Rechts, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
§ 5 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
(1) Es gelten die aktuellen Listenpreise, sofern nicht anders vereinbart. Steuern, Zölle etc. im Empfängerland trägt der Kunde.
(2) Zahlungen sind bei Kaufmann, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei internationalen Kunden außerhalb des Schengenraums sowie Privatkunden ist Vorkasse erforderlich.
(3) Die Vergütung für erbrachte Dienstleistungen ist vom Besteller sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, es sei denn, andere Zahlungsbedingungen sind schriftlich vereinbart.
§ 6 EIGENTUMSVORBEHALT
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Sprungbrett.
(2) Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Kunden kann Sprungbrett vom Vertrag zurücktreten und die Waren zurückfordern.
(3) Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Geschäftskunden als kein Vertragsrücktritt.
(4) Für Testzwecke gelieferte Artikel bleiben Eigentum von Sprungbrett und dürfen nur mit gesonderter Vereinbarung weiterverwendet werden.
§ 7 ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 MÄNGELHAFTUNG
(1) Angaben in Materialien von Sprungbrett sind keine Garantien für die Beschaffenheit.
(2) Besondere Anforderungen müssen schriftlich vereinbart werden.
(3) Der Kunde muss die Ware sofort prüfen und Mängel melden.
(4) Bei Mängeln hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung, Minderung oder Rücktritt.
(5) Sollte die gelieferte Ware fehlerhaft sein, hat der Besteller das Recht auf eine Nachbesserung. Wenn eine Nachbesserung nicht möglich ist, fehlschlägt oder unangemessen verzögert wird, kann der Besteller eine Reduzierung der Zahlung (Minderung) fordern oder sich für einen Rücktritt vom Vertrag entscheiden. Falls in der Nähe eine Reparaturstelle des Herstellers vorhanden ist, kann Sprungbrett den Besteller anweisen, die Reparatur dort durchführen zu lassen. Dieses Vorgehen beeinträchtigt nicht die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Bestellers.
(6) Erstattungen für bereits gezahlte Zölle fallen an Sprungbrett. Der Besteller erklärt sich bereit, Sprungbrett alle notwendigen Dokumente zur Verfügung zu stellen und bei der Erstattung behilflich zu sein, um solche Rückvergütungen zu erhalten.
§ 9 HAFTUNG
(1) Sprungbrett haftet uneingeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen. Ebenso haftet Sprungbrett für leichte Fahrlässigkeit, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden, die für die Erfüllung des Vertragszwecks notwendig sind, oder Kardinalpflichten verletzt werden, auf deren Erfüllung der Kunde vertraut. In diesen Fällen ist die Haftung jedoch auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten übernimmt Sprungbrett keine Haftung.
(2) Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, bei einem Mangel nach Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
(3) Sollte die Haftung von Sprungbrett beschränkt oder ausgeschlossen sein, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Der Besteller übernimmt das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der umgesetzten Projektmaßnahmen. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Werbe- und andere Maßnahmen gegen Wettbewerbs-, Urheber- oder spezielle Werberechtsvorschriften verstoßen könnten. Sprungbrett ist verpflichtet, auf bekannte rechtliche Risiken während der Vorbereitung hinzuweisen. Sollte Sprungbrett auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers handeln, nachdem auf mögliche Bedenken hingewiesen wurde, stellt der Besteller Sprungbrett von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
(5) Hält Sprungbrett eine rechtliche Prüfung der durchgeführten Maßnahmen für erforderlich, trägt der Besteller die Kosten, nachdem eine Einigung erzielt wurde.
(6) Sprungbrett haftet nicht für Aussagen über Produkte und Dienstleistungen des Bestellers in Werbemaßnahmen. Ebenso besteht keine Haftung für die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit von im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschlägen, Konzepten, Entwürfen etc. in Bezug auf Patente, Urheberrechte und Markenrechte.
§ 10 DATENSCHUTZ
(1) Der Besteller ist einverstanden, dass seine zur Auftragsabwicklung notwendigen persönlichen Daten von Sprungbrett auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zu. Die gespeicherten Daten werden von Sprungbrett vertraulich behandelt und unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzerklärung von Sprungbrett verarbeitet.
(2) Der Besteller kann seine Einwilligung zur Datenspeicherung jederzeit widerrufen. In diesem Fall ist Sprungbrett verpflichtet, die persönlichen Daten des Bestellers unverzüglich zu löschen. Während laufender Bestellvorgänge erfolgt die Löschung nach deren Abs